Mediation in Angelegenheiten der dinglichen Rechte
Grundstücke, Dienstbarkeiten, Nießbrauch und andere dingliche Rechte
Unter der Leitung und Koordination von Rechtsanwältin Manuela Gucciardo
Was ist Mediation in Eigentumsrechtsangelegenheiten und wann ist sie notwendig?
Die Mediation in Angelegenheiten des Immobilienrechts ist ein schnelles und vertrauliches Mittel zur Beilegung von Streitigkeiten über das Eigentum an eingetragenen Immobilien und beweglichen Sachen, den Besitz und andere beschränkte immobilienrechtliche Rechte (wie Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Nutzungsrecht, Wohnrecht, Oberflächenrechte, Erbbaurecht und Sicherheiten). Sie gehört zu den Angelegenheiten, in denen die Mediation Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage ist und den Parteien ermöglicht, vor einem Gerichtsverfahren einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten.
Concordia et Ius, eine vom Justizministerium akkreditierte Mediationsstelle, regelt diese Streitigkeiten mit speziellen Verfahren, die die jeweiligen Rechte klären, stabile Vereinbarungen treffen und die Dauer und Kosten von Rechtsstreitigkeiten reduzieren, auch im Zusammenhang mit Grundbuch- und Notariatsangelegenheiten.
Warum Concordia et Ius vertrauen?
Die Mediation in Immobilienangelegenheiten wird von Rechtsanwältin Manuela Gucciardo geleitet und koordiniert. Sie ist Kassationsanwältin mit umfassender Erfahrung in Zivilstreitigkeiten und Immobilienrecht, Zivilmediatorin und ADR-Trainerin bei Concordia et Ius. Durch ihre Abstimmung mit dem Leiter der Organisation stellt sie Folgendes sicher:
- Auswahl von Mediatoren mit spezifischer Expertise in den Bereichen Immobilienrecht, Dienstbarkeiten, Ersitzung und Gewährleistungsrechte
- strukturierte Arbeitsmethode unter Berücksichtigung technischer Aspekte (Grenzen, Entfernungen, Titel, Transkriptionen) und der Beziehungen zwischen den Parteien.
- Regelmäßige Fachbeiträge (operative Hinweise, Schulungen, thematische Schwerpunkte) zur Vermittlung realer Rechte, abgestimmt auf die neuesten regulatorischen und juristischen Entwicklungen.
Wie funktioniert Mediation in realen Menschenrechtsangelegenheiten bei Concordia et Ius?
- Reichen Sie Ihren Antrag online oder persönlich ein: Mediation starten
- Zeigt an:
- die beteiligten Parteien (Eigentümer, Besitzer, Nachbarn, Inhaber beschränkter dinglicher Rechte)
- der Gegenstand des Konflikts (z. B. Grenzen, Wegerecht, Ersitzung, Nießbrauch, Hypothek)
- der Richtwert des Streits
- nützliche Dokumentation (Kaufverträge, Pläne, Inspektionsberichte, Wertgutachten, Fotos).
- Das Sekretariat wird den ersten Termin zeitnah, entweder persönlich oder per Videokonferenz, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zur Mediation, einschließlich Online-Mediation, festlegen.
- Das Verfahren wird unparteiisch, vertraulich und innerhalb vorab festgelegter Zeit- und Kostenrahmen durchgeführt. Bei Bedarf können von den Parteien oder der Organisation benannte, vertrauenswürdige Experten (Vermesser, Ingenieure, Notare) hinzugezogen werden.
- Die getroffenen Vereinbarungen können einen rechtsverbindlichen Titel begründen und, falls erforderlich, die Grundlage für die Eintragung oder Aktualisierung des Grundbuchs durch einen Notar bilden, wodurch die Struktur der dinglichen Rechte zwischen den Parteien stabilisiert werden kann.
Entdecken Sie unser Team von Trainern und Mediatoren
Persönlich und online
In Angelegenheiten, die reale Rechte betreffen, kann eine Mediation stattfinden:
- persönlich, in den Büroräumen von Concordia et Ius in Sizilien
- online, über Videokonferenzplattformen, die die Identifizierung der Parteien, die Vertraulichkeit der Kommunikation, die digitale Signatur der Protokolle und die regelmäßige Veröffentlichung der Dokumentation gewährleisten.
Diese Flexibilität ermöglicht die einfache Einbindung von Miteigentümern, Nachbarn, Fachleuten und Beratern, selbst wenn diese sich an verschiedenen Orten befinden, ohne die technische Qualität und Sicherheit des Prozesses zu beeinträchtigen.
Behandelte Themen
Themen der Mediation (reale Rechte)
Bei Concordia et Ius umfasst die Mediation in dinglichen Angelegenheiten unter anderem Folgendes:
- Maßnahmen zur Beanspruchung und Feststellung des Eigentums
- Streitigkeiten über Besitz, qualifizierten Besitz und Ersitzung
- Begründung, Änderung oder Aufhebung von Dienstbarkeiten (Durchgangs-, Sicht-, Abfluss-, Stromleitungs-, Rohrleitungsrechte usw.).
- Streitigkeiten über Nießbrauch, Nutzung, Bewohnung, Oberflächenrechte und Emphyteusis
- Streitigkeiten über Grenzen, Übergriffe, gesetzliche Abstände, Störungen und Lichtverhältnisse/Aussichten
- Beziehungen zwischen Miteigentümern von ungeteilten Vermögenswerten (Verwaltung, Zurechnungen, Anpassungen)
- Reale Garantierechte (Pfandrecht, Hypothek) und deren Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen den Parteien
- Außergerichtliche Vereinbarungen für Grundbuchkorrekturen, Grundstücksteilungen, Fusionen und Grenzkorrekturen.
Vorteile der Mediation in dinglichen Rechtsangelegenheiten
- Schnelle und neutrale Lösung, Vermeidung von Familienkonflikten und kostspieligen Urteilen
- Festpreis – fordern Sie jetzt ein transparentes Angebot an.
- Online- und digitale Verfahren für die Fernteilnahme
- Multidisziplinäre Unterstützung durch Branchenexperten und Techniker
- Steuergutschriften für Anwaltskosten und Auslagen gemäß geltender Gesetzgebung
- Höchstmögliche Vertraulichkeit bei Verhandlungen
Fachbeiträge zum Thema Eigentumsrechte
Concordia et Ius greift auf die Erfahrung national anerkannter Fachleute zurück, die spezialisierte Beiträge zu dinglichen Rechten leisten, mit besonderem Augenmerk auf:
- Mediation bei Streitigkeiten über Grenzen, Dienstbarkeiten und rechtliche Entfernungen
- Ersitzung und ausgehandelte Regelung von Situationen langwierigen Besitzes
- Vereinbarungen über Nießbrauch, bloßes Eigentum und dingliche Sicherungsrechte
- Praktische Auswirkungen von Mediationsvereinbarungen auf Abschriften, Übertragungen und Grundbuchangelegenheiten.
Die Erkenntnisse sollen Anwendern, Juristen und Technikern aktuelle operative Werkzeuge und konkrete Lösungen bieten, die speziell auf den Bereich der Eigentumsrechte zugeschnitten sind.
Für weitere Informationen oder zur Einrichtung eines Mediationsverfahrens bezüglich Eigentumsrechten unter der Koordination von Rechtsanwältin Manuela Gucciardo nutzen Sie bitte das entsprechende Formular auf der Seite „Mediation starten“.
Häufig gestellte Fragen – Mediation in Immobilienangelegenheiten: Rechtsanwältin Manuela Gucciardo beantwortet
FRAGEN UND ANTWORTEN


