VERMITTLUNGSSTELLE EINGETRAGEN IN NR. 809 DES REGISTERS DER SCHLICHTUNGSSTELLEN UND IN NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

Geltungsbereich

Mediationsordnung

Die Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl wurde mit der Absicht gegründet, die Förderung der Mediationskultur zu fördern.

Aus diesem Grund hat sie dieses Reglement für die Durchführung von Schlichtungsverfahren erlassen, um nationale und internationale, zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten zu verwalten und zu versuchen, durch Schlichtungsversuche, einschließlich gesellschaftsrechtlicher und verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, beizulegen , in allen Bereichen, in denen das Mediationsverfahren in Sachen vorhandener Rechte gesetzlich vorgesehen ist, zwischen Privatpersonen, zwischen Unternehmen, zwischen Vereinen oder Körperschaften, zwischen Unternehmen und Verbrauchern, zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung, alternativ und unterstützend der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die beabsichtigt, als Schlichtungsstelle vorzuschlagen.

Die Verordnung gilt für nationale Schlichtungen über verfügbare Rechte. Internationale Streitigkeiten können auch auf der Grundlage der Vereinbarungen zwischen der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl und ihren ausländischen Partnern anderen Vorschriften unterliegen.

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