ANWENDUNGSBEREICH
MEDIATIONSREGELN
Die Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl wurde mit dem Ziel gegründet, die Kultur der Mediation zu fördern.
Aus diesem Grund wurde diese Verordnung zur Verwaltung von Mediationsverfahren erlassen, um nationale und internationale, zivil- und handelsrechtliche, einschließlich Unternehmens- und Verbraucherstreitigkeiten, in allen Bereichen, in denen ein Mediationsverfahren hinsichtlich der bestehenden Rechte gesetzlich vorgeschrieben ist, zwischen Privatpersonen, zwischen Unternehmen, zwischen Vereinigungen oder Organisationen, zwischen Unternehmen und Verbrauchern, zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zu verwalten und durch Mediation beizulegen, und zwar alternativ und zur Unterstützung ordentlicher Gerichtsbarkeiten, die als Mediationsstelle fungieren wollen.
Die Verordnung gilt für nationale Mediationsverfahren bezüglich bestehender Rechte. Internationale Streitigkeiten können anderen Verordnungen unterliegen, einschließlich solcher, die auf Vereinbarungen zwischen der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl und ihren ausländischen Partnern beruhen.


