Bildungsangebot
Trainingsumgebungen
Die Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl fördert gemäß Gesetzesdekret 28/2010 und Ministerialdekret 150/2023 hochqualifizierte Aus- und Weiterbildungen für Zivil- und Handelsmediatoren sowie Sachverständige für Verbraucherrecht. Darüber hinaus bietet sie alle zwei Jahre Auffrischungskurse für Mediatoren und Ausbilder an, die ihre Qualifikationen aufrechterhalten möchten. Unsere Kurse werden von beim Justizministerium ordnungsgemäß registrierten und akkreditierten Ausbildern durchgeführt, wodurch hohe Lehrstandards und die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung gewährleistet werden.
Wie die Kurse durchgeführt werden
Die Kurse können sowohl in Präsenz als auch online stattfinden. Das Schulungsprogramm, die Dauer, die Durchführungsmethoden und die Kosten sind in den jeweiligen Kursinformationsblättern detailliert beschrieben. Die Teilnahme an Auffrischungskursen kann vollständig online und ausschließlich synchron (per Videokonferenz) erfolgen, sofern die Anwesenheitskontrolle und die effektive Interaktion zwischen Dozenten und Teilnehmern jederzeit gewährleistet sind und die ministeriellen Vorgaben vollständig eingehalten werden. Asynchrone oder nicht-interaktive Formate sind ausdrücklich ausgeschlossen, um die Seriosität und Qualität der Schulungen zu gewährleisten.
Teilnahmebescheinigung
Bei Präsenzveranstaltungen wird die Teilnahme durch Unterschrift im Anwesenheitsregister beim Betreten und Verlassen des Veranstaltungsortes in Anwesenheit von Mitarbeitern des Schulungsanbieters bestätigt. Bei Online-Veranstaltungen erfolgt die Bestätigung durch die Trainer, die die tatsächlichen Verbindungszeiten und die Anwesenheit der Teilnehmer genau überwachen und deren ständige Erreichbarkeit während des gesamten Kurses bestätigen.
Zulassung zur Abschlussprüfung
Teilnehmer, die mindestens 80 % der gemäß Ministerialerlass 150/2023 vorgeschriebenen Stunden absolviert haben, werden zur abschließenden Bewertung des Kurses zugelassen, wodurch der gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsweg sichergestellt wird.
Ausstellung von Zertifikaten
Teilnahmebescheinigungen bestätigen den erfolgreichen Abschluss der Abschlussprüfung und werden am Ende des Kurses ausgestellt. Sie sind bei allen nach geltendem Recht akkreditierten Mediationsorganisationen und Ausbildungseinrichtungen gültig.
Die von Concordia et Ius angebotenen Schulungen legen besonderen Wert auf Qualität, interaktives Lernen und die vollständige Einhaltung der ministeriellen Vorschriften. Dadurch erhalten die Teilnehmenden eine anerkannte Berufsqualifikation, die bundesweit genutzt werden kann. Die Professionalität und Akkreditierung der Organisation garantieren eine praxisorientierte Ausbildung, die den aktuellen Anforderungen des ADR-Sektors entspricht.
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