VERMITTLUNGSSTELLE EINGETRAGEN IN NR. 809 DES REGISTERS DER SCHLICHTUNGSSTELLEN UND IN NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

Beschwerdeverfahren

Beschwerdeverfahren für Dienstleistungen der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl


Art. 1 Anwendbarkeit des Dokuments Das nachstehende Verfahren veranschaulicht die von der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl vorgeschlagenen Vorgehensweisen für die Bearbeitung eingegangener Beschwerden.

Das Gremium wendet das folgende interne Verfahren an, um sicherzustellen und zu gewährleisten:

    eine schnelle und zeitnahe Bearbeitung der eingegangenen Beschwerden; die eindeutige Haltung der an der Erbringung der von der Beschwerde betroffenen Dienstleistungen beteiligten Fachkräfte;

Das Verfahren basiert auf den Grundsätzen der Zugänglichkeit, um dem Kunden den Zugang zum Verfahren zu erleichtern, der Aktualität, um eine schnelle Reaktion auf die Beschwerde zu gewährleisten, der Klarheit der Antworten, die an diejenigen gerichtet werden müssen, die die Beschwerden weitergeleitet haben, und der Rückverfolgbarkeit , der Transparenz, der Korrektheit, Objektivität, Unentgeltlichkeit und Vertraulichkeit.

 

Art. 2 Definitionen

Kunde: natürliche oder juristische Person, die eine Mediations- oder Schulungsdienstleistung bei der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl erworben hat

Dienstleistung: Professionelle Wirtschaftstätigkeit der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl

Beschwerdeführer: Kunde oder sein Vertreter, der eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle von Concordia et Ius srl einreicht

Beschwerde: Ausdruck der Unzufriedenheit mit einer von der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl erbrachten Dienstleistung mit der Bitte um eine Lösung


Art. 3 Aktivierung der Beschwerde

Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen.

Die Beschwerde kann durch Ausfüllen des unten auf der Seite verfügbaren Formulars oder in freier Form gemäß dem untenstehenden Schema eingereicht werden.

Die Beschwerde muss folgende Pflichtangaben enthalten:

    Allgemeine Informationen zur Person, die die Beschwerde einreicht. Allgemeine Informationen zur Person, die die Beschwerde sendet oder zustellt (falls abweichend). Angabe der Art der Dienstleistung, auf die sich die Beschwerde bezieht.

Wenn sich die Beschwerde auf ein Mediationsverfahren bezieht, ist es zwingend erforderlich, die von der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl zugewiesene Nummer des Verfahrens anzugeben

Wenn sich die Beschwerde auf eine Schulung bezieht, müssen unbedingt der Titel der Schulungsveranstaltung sowie das Datum und der Ort der tatsächlichen Durchführung angegeben werden.

    Gründe für die Reklamation

Wenn sich die Beschwerde auf ein Mediationsverfahren bezieht, müssen die bereitgestellten Informationen die Einhaltung der Vertraulichkeit gewährleisten, die in der geltenden Gesetzgebung zum Datenschutz und in den Bestimmungen der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl vorgeschrieben ist, und dürfen daher keine Informationen oder Neuigkeiten über die beteiligten Personen melden ohne deren formelle Zustimmung an der Mediation teilnehmen.

    Die gewünschte Lösung Die ausdrückliche Genehmigung zur Verwendung der in der Beschwerde enthaltenen Informationen durch die Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl zum Zwecke ihrer Definition.

Die Beschwerde muss auf eine der folgenden Arten eingereicht werden:

    indem Sie es per E-Mail an die Adresse info@concordiaetius.it senden, per Einschreiben mit Rückschein oder per PEC oder direkt an den Sitz der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl in via G. Sciuti, 164, 90144 Palermo .

Nach Eingang der Beschwerde vergibt die Schlichtungsstelle von Concordia et Ius srl eine eindeutige Identifikationsnummer und es wird ein Beschwerdemanager benannt, der den Prozess der Bewertung und Beilegung des Streits verwaltet.

Der mit der Beurteilung der Beschwerde beauftragte Manager überprüft vorab die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen, der Geschäftsordnung und des Ethikkodexes, die zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung, die Gegenstand der Beschwerde ist, gelten, und führt gegebenenfalls eine eingehendere Prüfung durch Überprüfung unter Einbeziehung derjenigen, die möglicherweise an der Erbringung der Dienstleistung beteiligt sind, die Gegenstand der umstrittenen Beschwerde ist, unter Einhaltung der Grundsätze der Vertraulichkeit. Die durchschnittliche Reaktionszeit beträgt etwa zehn Tage ab Eingang der Beschwerde und kann verlängert werden, wenn eine eingehendere Untersuchung erforderlich ist, worüber der Kunde in jedem Fall informiert wird.


Art. 4 Entscheidung über die Beschwerde

Die mit der Beurteilung der Beschwerde beauftragte Person entscheidet, ob die Beschwerde begründet ist oder nicht.

Im Falle der Annahme wird sie dem Beschwerdeführer schriftlich Lösungen für eine mögliche gütliche Beilegung der Angelegenheit vorschlagen. Im Falle einer als unbegründet erachteten Beschwerde können der Beschwerdeführer und die Schlichtungsstelle von Concordia et Ius srl zusätzliche alternative Streitbeilegungsinstrumente nutzen.


Art. 5 Beschwerderegister

Die Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl führt ein System zur Registrierung von Beschwerden in elektronischer Form ein, in dem Folgendes zu beachten ist:

1. Zusammenfassende Daten der Beschwerde:

    Progressiver Code nach Jahr. Eingangsdatum. Datum der endgültigen Schließung

2. Angaben zum Beschwerdeführer:

    Vor- und Nachname/Kontakt des Absenders der Beschwerde (Telefon, Fax oder E-Mail) Art der Beschwerde (Gegenstand der Beschwerde und Gründe)

3. Die Daten des Beschwerdemanagers

4. Ergebnis der Beschwerde:

    Das endgültige Ergebnis der Beschwerde (Annahme/Ablehnung). Die Gründe für die Annahme/Ablehnung der Beschwerde

Geben Sie Ihre Daten und den Betreff der Beschwerde ein.

Klicken Sie auf Senden und Sie werden so schnell wie möglich kontaktiert.

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