WIE MAN AN EINER MEDIATION TEILNEHMT
Die Teilnahme an einer Mediation ist ganz einfach, folgen Sie einfach diesen Schritten:
Füllen Sie das Mediationsantragsformular aus und unterschreiben Sie es.
Wenn Sie an einem Mediationsverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen und alle Informationen angeben, die zur Identifizierung der Parteien und zur Beschreibung des Streitfalls erforderlich sind.
Der Antrag, dem eine Kopie des Zahlungsbelegs für die Anlaufkosten beigefügt ist, muss gemäß Artikel 28 des Gesetzesdekrets Nr. 150/2023 an die Schlichtungsstelle Concordia et Ius Srl auf folgendes Girokonto überwiesen werden:
Begünstigter: Organismo di Conciliazione Concordia et Ius SrlIBAN: IT 66 V 03069 04630 100000060800
Einreichungen können auf eine der folgenden Arten erfolgen:
📧 PEC: concordiaetius@mypec.eu 📩 E-Mail: info@concordiaetius.it 📠 Fax: 091.772.5972 📬 Einschreiben mit Rückschein: Via G. Sciuti, Nr. 164, 90144 - Palermo 🏢 Einzahlung am Firmensitz oder in einer der akkreditierten Niederlassungen. Die Gründungskosten können per POS-Terminal oder bar bezahlt werden, sofern dies nicht bereits per Banküberweisung erfolgt ist.
ÜBERNAHME DER VERFAHRENSFÜHRUNG UND EINLADUNG DER PARTEIEN
Nach Eingang des Antrags wird das Sekretariat: ✅ den Eingang des Antrags bestätigen; ✅ den Termin des ersten Treffens mitteilen; ✅ den Mediator benennen; ✅ die Parteien formell zur Teilnahme an der Mediation einladen.
DAS ERSTE MEDIATIONSTREFFEN
📅 Zeitrahmen: Innerhalb von 20–40 Tagen nach Einreichung des Antrags. 🕒 Mindestdauer: 2 Stunden, mit der Möglichkeit einer Verlängerung am selben Tag nach vorheriger Absprache mit dem Sekretariat.
Das erste Treffen markiert den tatsächlichen Beginn des Mediationsverfahrens mit dem Ziel, die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung zu prüfen. Am Ende des Treffens müssen die Parteien dem Mediator ihre Absicht mitteilen, Folgendes zu tun:
- Setzen Sie die Mediation fort und vereinbaren Sie weitere Termine.
- Den Schlichtungsversuch abschließen.
Wenn bei der ersten Sitzung keine Einigung erzielt wird und die Parteien beschließen, das Verfahren fortzusetzen, wird es auf einen neuen Termin verschoben, wobei je nach Bedarf der Teilnehmer ein oder mehrere weitere Treffen anberaumt werden.
KOSTEN UND RECHTSBERATUNG
Wird die Mediation über das erste Treffen hinaus fortgesetzt, sind die Parteien verpflichtet, zusätzliche Mediationsgebühren zu zahlen, die auf der Grundlage des Streitwerts gemäß Artikel 30 ff. des Gesetzesdekrets Nr. 150/2023 berechnet werden.
⚖️ Rechtliche Unterstützung:
- Obligatorische Mediation → Die Unterstützung eines Anwalts ist erforderlich.
- Freiwillige Mediation → Die Parteien können mit oder ohne Rechtsbeistand teilnehmen.
WIE DIE MEDIATION ABSCHLIESST
Die Mediation kann wie folgt enden:
- Vereinbarung zwischen den Parteien: Im Erfolgsfall endet die Mediation mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen den Parteien. Das von den Parteien und ihren jeweiligen Anwälten unterzeichnete Protokoll der Vereinbarung wird zu einem rechtskräftigen Dokument mit einer einem Urteil vergleichbaren Wirkung und ist sofort vollstreckbar.
- Scheitern der Schlichtung und Schlichtungsvorschlag: Sollten die Parteien keine Einigung erzielen, kann der Mediator nach eigenem Ermessen einen Schlichtungsvorschlag ausarbeiten. Entscheiden sich die Parteien gegen eine Einigung, vermerkt der Mediator dies und hält ihre jeweiligen Positionen im Protokoll der gescheiterten Schlichtung fest.
- Nichterscheinen: Die Mediation kann auch mit einem Bericht über Nichterscheinen beendet werden, wenn die ordnungsgemäß geladene Partei ohne triftigen Grund nicht zum ersten Treffen erscheint.


