Auffrischungskurs für Mediatoren im Zivil- und Handelsrecht
Dauer: 10 Stunden
Kursteilnehmer
Der Auffrischungskurs zur Weiterbildung von Zivil- und Handelsmediatoren richtet sich an diejenigen, die bereits im Mediatorenregister des Justizministeriums eingetragen sind und ihre Ausbildungsqualifikationen gemäß Artikel 24 Absätze 1 und 2 des Ministerialdekrets 150/2023 aufrechterhalten möchten.
Kursziele
Der Kurs bietet eine spezielle Auffrischungsschulung für alle Mediatoren, die gemäß der geltenden Gesetzgebung verpflichtet sind, bis 2025 mindestens 10 Stunden Schulung zu absolvieren, um die fortgesetzte Registrierung im Register der Mediatoren zu gewährleisten.
Kursdauer
Der Kurs umfasst insgesamt 10 Stunden und ist in Module unterteilt, die sowohl in Präsenz als auch per synchroner audiovisueller Verbindung (interaktive Videokonferenz) angeboten werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Anwesenheitskontrolle und eine effektive Interaktion zu gewährleisten. Die geplanten Laborübungen können in Präsenz absolviert werden und bieten so eine praxisnahe und lehrreiche Erfahrung, die den ministeriellen Standards entspricht.
Ab dem 1. Januar 2026 ist es erforderlich, die 18-Stunden-Vorgabe zur Aufrechterhaltung der Ausbildung im Zweijahreszeitraum 2026/2027 zu erfüllen, und die Organisation geht davon aus, dass eine oder mehrere Ausgaben/Ergänzungen des Kurses erforderlich sein werden, um die in Ministerialerlass 150/2023 geforderte Gesamtstundenzahl zu erreichen.
Qualifikationszertifikat
Mediatoren, die das gesamte Programm absolvieren, erhalten ein Zertifikat über die Auffrischungsschulung in Zivil- und Handelsmediation. Das per E-Mail versandte Zertifikat bestätigt, dass sie die Schulungsanforderungen erfüllt haben und gemäß den geltenden Bestimmungen im nationalen Register eingetragen sind.
Anmeldegebühr
Die Kursanmeldegebühr beträgt 180,00 € (mehrwertsteuerfrei).
Stornierungen müssen mindestens fünfzehn Tage vor Kursbeginn mitgeteilt werden; nach Ablauf dieser Frist erfolgt keine Rückerstattung mehr. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Kurs abzusagen; in diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet.
Auffrischungskurs für Mediatoren im Zivil- und Handelsrecht


