VERMITTLUNGSSTELLE EINGETRAGEN IN NR. 809 DES REGISTERS DER SCHLICHTUNGSSTELLEN UND IN NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

Mediation lohnt sich immer

Was ist Mediation?

Für die Zwecke dieses Gesetzesdekrets vom 4. März 2010, n. 28 bedeutet:

a) Mediation: die wie auch immer bezeichnete Tätigkeit, die von einem unparteiischen Dritten durchgeführt wird und darauf abzielt, zwei oder mehr Parteien bei der Suche nach einer gütlichen Einigung zur Beilegung einer Streitigkeit zu unterstützen, auch bei der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Beilegung von Streitigkeiten das gleiche;

b) Mediator: die natürliche Person oder Personen, die einzeln oder gemeinsam die Mediation durchführen, ohne in jedem Fall befugt zu sein, verbindliche Urteile oder Entscheidungen für die Empfänger der Dienstleistung zu treffen;

c) Schlichtung: die Beilegung der Streitigkeit nach Durchführung der Mediation;

d) Stelle: die öffentliche oder private Stelle, bei der das Schlichtungsverfahren gemäß dieser Verordnung stattfinden kann;

e) Register: das Register der Organisationen, das durch Dekret des Justizministers gemäß Artikel 16 des Gesetzesdekrets vom 4. März 2010, n. 28, sowie bis zum Erlass dieses Dekrets das mit dem Dekret des Justizministers vom 23. Juli 2004, n. 222.

Mediation ist die Tätigkeit eines Fachmanns mit Drittverpflichtungen, die darauf abzielt, eine gütliche Einigung zur Beilegung eines Streits zu finden, auch mit der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Beilegung des Streits.

Insbesondere die Zivilmediation ist ein Rechtsinstitut, dessen Gegenstand die Tätigkeit der Mediation und Vermittlung im Bereich zivilrechtlicher Streitigkeiten zwischen Einzelpersonen, Unternehmen, Verbänden oder Institutionen, Unternehmen und Verbrauchern, zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung ist.

Es ist weltweit unterschiedlich geregelt. Die Europäische Union hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, spezifische Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2008/52/EG der Europäischen Union in Zivil- und Handelssachen zu erlassen.

Das Institut zielt darauf ab, das italienische Justizsystem in Bezug auf die Belastung durch Zahlungsrückstände und das Risiko neuer Verzögerungen zu entleeren. Tatsächlich stellt es eine der Grundsäulen der Reform des Zivilprozesses dar.


Was ist der Zweck der Mediation?

Zivilmediation zielt darauf ab, die Parteien durch die Arbeit eines Mediators, d. h. einer professionellen, qualifizierten und unparteiischen Person, die den Konfliktparteien bei der Beilegung eines Streits hilft, zu einer Schlichtung zu bringen.

Der Ombudsmann unterstützt die Parteien bei der Suche nach einer gütlichen Beilegung einer Streitigkeit und bei der Formulierung eines Lösungsvorschlags.

Die Hauptaufgabe des Ombudsmanns (der in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung unter der Kontrolle des Justizministeriums arbeiten muss) besteht darin, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu führen, sie bei der Konfrontation zu unterstützen und alle Hindernisse zu beseitigen, die das Erreichen einer Einigung verhindern könnten Lösung. Der Mediator hat daher keine Befugnis, verbindliche Lösungen für die Parteien herauszugeben, sondern beschränkt sich darauf, die Zeiten und Phasen derselben zu verwalten, und überlässt es den beteiligten Parteien, den Inhalt der endgültigen Vereinbarung zu kontrollieren.


Arten der Mediation

Aus der Sicht der Methode und der Beziehung zum Prozess, der Gesetzesverordnung 28/2010 unterscheidet vier Arten der Mediation:

    Optional oder freiwillig, d.h. von den Parteien gewählt Obligatorisch ex lege Auf Anordnung des Richters gefordert, wenn die Parteien eine Mediation erfolglos versucht haben müssen, um vor dem Richter vorgehen zu können Vertraglich und vereinbart


Zulässigkeitsvoraussetzung und Verhältnis zum Verfahren

Wer eine gerichtliche Klage wegen Streitigkeiten aus Wohnungseigentum, grundstücksgleichen Rechten, Teilung, Erbfolge, Familienverträgen, Pacht, Darlehen, Firmenmiete, Schadensersatz aus Arzt- und Gesundheitshaftpflicht und aus Verleumdung mit dem Medium der Presse oder andere Werbemittel, Versicherungs-, Bank- und Finanzverträge, Joint Ventures, Konsortien, Franchise, Werke, Netzwerke, Verwaltung, Partnerschaften und Subunternehmer, ist zunächst erforderlich, um das Mediationsverfahren durchzuführen.


Unterschiede zu anderen Instituten

Das Gesetzesdekret Nr. 28 vom 4. März 2010 unterscheidet das Institut für Zivilmediation klar von anderen Formen der Schlichtung, die bereits im italienischen Rechtssystem existieren. Das Gesetz legt nämlich fest, dass die zivile Mediation als Tätigkeit zur Beilegung einer Streitigkeit zu verstehen ist und dass die Schlichtung stattdessen das bloße Ergebnis dieser Tätigkeit ist. Diese Unterscheidung wurde gut hervorgehoben, um die Tatsache zu unterstreichen, dass die zivile Mediation im Vergleich zu früheren Instituten, die auf die Beilegung von Konflikten abzielten, heute ein innovatives Instrument von allgemeiner Tragweite für alle zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten ist.

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