VERMITTLUNGSSTELLE EINGETRAGEN IN NR. 809 DES REGISTERS DER SCHLICHTUNGSSTELLEN UND IN NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

So starten Sie die Mediation

Das Starten einer Mediation ist sehr einfach, folgen Sie einfach diesen kleinen Schritten:

Füllen Sie den Mediationsantrag aus und unterschreiben Sie ihn

Wer beabsichtigt, eine Mediation einzuleiten, reicht einen in allen Teilen ausgefüllten Antrag ein, um alle Informationen zur Identifizierung der Parteien und der Bedingungen des Streits bereitzustellen.

Senden Sie es an die Körperschaft und fügen Sie eine Kopie der Zahlung der Gründungskosten gemäß der Tabelle der Mediationsvergütungen auf das Girokonto des „Organismo di Conciliazione Concordia et Ius srl“ mit der IBAN IT 56 U 03069 04601 100000006777 bei auf eine der folgenden Arten:


    per PEC an die Adresse concordiaetius@mypec.eu per Post an die Adresse info@concordiaetius.ita per Fax an 091.772.5972 per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl,

in über G. Sciuti, n. 164, 90144 - Palermo

    indem Sie den Schlichtungsantrag am Sitz der Körperschaft oder bei einer der akkreditierten Stellen stellen, indem Sie die Gründungskosten per POS bezahlen oder bar, falls Sie dies noch nicht per Banküberweisung getan haben


Das Sekretariat teilt die Annahme der Akte, das Datum des ersten Treffens und den Namen des ernannten Mediators mit und lädt die Parteien zum ersten Mediationstreffen ein.

Das erste Mediationsgespräch ist eine einstündige Informationssitzung, die normalerweise innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des Antrags stattfindet und an deren Ende die Parteien dem Mediator ihre Bereitschaft mitteilen müssen, die Mediation fortzusetzen oder den Versuch abzuschließen.

Entscheiden sich die Parteien für eine Fortsetzung, beginnt die Mediation mit der Planung eines oder mehrerer aufeinanderfolgender Treffen unterschiedlicher Länge, die entsprechend den Bedürfnissen und der Verfügbarkeit der Teilnehmer vereinbart werden.

Nur im Falle einer Fortsetzung über das erste Treffen hinaus werden die im Tarif vorgesehenen Entschädigungen für die Mediation auf der Grundlage des Streitwerts gezahlt.

Bei obligatorischen Mediationen ist es erforderlich, dass die Parteien von einem Anwalt unterstützt werden; bei freiwilligen Mediationen hingegen können sich die Parteien allein beteiligen.

So endet die Mediation

Die Mediation kann im Falle eines positiven Ergebnisses mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen den Parteien abgeschlossen werden, wobei der von den Parteien und ihren Anwälten unterzeichnete Vereinbarungsbericht in diesem Fall einen vollstreckbaren Titel darstellt, die Wertigkeit eines Urteils hat und sofort gültig ist durchsetzbar.

Kommt es zu keiner Einigung – auf gemeinsamen Antrag aller Parteien – formuliert der Mediator einen Schlichtungsvorschlag. Entscheiden sich die Parteien, sich nicht daran zu halten, erkennt der Mediator ihre jeweiligen Positionen im Nicht-Schlichtungsbericht an.

Eine Schlichtung kann auch mit einer Nichterscheinensmeldung definiert werden, wenn sich der Eingeladene entscheidet, auch am ersten Informationsgespräch nicht teilzunehmen.

Tabelle der Vermittlungsgebühren

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