Werde Trainer
Welche Rolle hat der Trainer?
Die Aufgabe des Ausbilders für Zivilmediation besteht darin, neue Mediatoren in Zivil- und Handelssachen auszubilden und ihre Ausbildung und erworbenen Fähigkeiten weiterzugeben.
Die Beziehung zwischen Lehrer und Schüler wird individuell begleitet und durch regelmäßige Unterrichtsstunden auf dem Laufenden gehalten.
Die Kurse haben eine begrenzte Teilnehmerzahl.
Was braucht man, um Trainer zu werden?
Im Allgemeinen umfasst die Ausbildung zum Trainer ein dreijähriges Bachelorstudium, gefolgt von einem spezifischen Masterabschluss. Um diese Funktion offiziell ausüben zu können, muss ein Trainer anschließend spezielle Weiterbildungen bei spezialisierten Institutionen absolvieren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um theoretischer Ausbilder zu werden?
Ministerialerlass 180/2010 schreibt vor, dass Lehrer theoretischer Kurse Folgendes bescheinigen müssen:
Ich habe Kurse oder Seminare zu Mediation, Schlichtung oder alternativer Streitbeilegung bei Berufsverbänden, öffentlichen Einrichtungen oder deren Organen sowie anerkannten öffentlichen oder privaten Universitäten im In- und Ausland gehalten.
Veröffentlichung von mindestens drei wissenschaftlichen Beiträgen zum Thema Mediation, Schlichtung und/oder alternative Streitbeilegung in den letzten fünf Jahren, einschließlich Online-Veröffentlichungen, in zwölf wissenschaftlichen Fachzeitschriften gemäß den von ANVUR veröffentlichten Listen.
Sich als Student an denselben Institutionen zu verpflichten, innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren mindestens 16 Stunden Auffrischungskurse zu belegen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Praxistrainer zu werden?
Ministerialerlass 180/2010 schreibt vor, dass Lehrer praktischer Kurse Folgendes bescheinigen müssen:
Ich habe Kurse oder Seminare zu Mediation, Schlichtung oder alternativer Streitbeilegung bei Berufsverbänden, öffentlichen Einrichtungen oder deren Organen sowie anerkannten öffentlichen oder privaten Universitäten im In- und Ausland gehalten.
Ich habe als Mediator bei Mediationsstellen gearbeitet, die beim Justizministerium registriert sind, und war in mindestens drei Mediationsverfahren tätig.
Sich als Student an denselben Institutionen zu verpflichten, innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren mindestens 16 Stunden Auffrischungskurse zu belegen.
Welche Anforderungen muss der wissenschaftliche Leiter erfüllen?
Artikel 16 bis des Gesetzesdekrets 28/2010 schreibt vor, dass wissenschaftliche Leiter Folgendes bescheinigen müssen:
a) einen Master-Abschluss oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen;
b) Veröffentlichung von mindestens 5 wissenschaftlichen Beiträgen zum Thema Mediation in den letzten 5 Jahren, einschließlich Online-Veröffentlichungen, in wissenschaftlichen Zeitschriften der Klasse A – Bereich 12 gemäß den von ANVUR veröffentlichten Listen;
c) dass er als Lehrer in den letzten 5 Jahren mindestens 30 Stunden Mediationsausbildung geleistet hat;
d) in den letzten fünf Jahren auf mindestens fünf Konferenzen als Redner zu Mediationsthemen gesprochen zu haben;
e) verfügen über eine nachgewiesene spezifische Ausbildung in Lehrmethodik.
Wer ernennt den wissenschaftlichen Direktor?
Die Ausbildungsorganisation ist verpflichtet, einen wissenschaftlichen Leiter mit anerkannter Expertise und Erfahrung in Mediation, Schlichtung oder alternativer Streitbeilegung zu ernennen. Dieser Leiter gewährleistet die Qualität der von der Organisation angebotenen Schulungen, die Vollständigkeit, Angemessenheit und Aktualität des Schulungsprogramms sowie die Kompetenz und Erfahrung der Ausbilder, einschließlich im Ausland erworbener Qualifikationen. Der wissenschaftliche Leiter übermittelt dem Justizministerium regelmäßig das Schulungsprogramm und die Namen der ausgewählten Ausbilder gemäß Artikel 16 Absatz 1 des Gesetzesdekrets 28/2010.
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