VERMITTLUNGSSTELLE EINGETRAGEN IN NR. 809 DES REGISTERS DER SCHLICHTUNGSSTELLEN UND IN NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

Werde Trainer

Was ist die Aufgabe des Trainers?

Der Trainer für Zivilmediation hat die Aufgabe, neue Mediatoren in Zivil- und Handelssachen auszubilden und ihre Vorbereitung und die erworbenen Fähigkeiten zu vermitteln.

Der Lehrer-Lernende wird begleitet und mit Einzelunterricht aktualisiert.

Die Anzahl der Kurse ist begrenzt.


Was braucht es, um Trainer zu werden?

Generell kann der Ausbildungsweg für einen Trainer ein dreijähriges Studium sein, gefolgt von einem spezifischen Master-Abschluss. Anschließend muss ein Ausbilder, um diese Rolle offiziell auszufüllen, spezielle Schulungen für Ausbilder absolvieren, die von spezialisierten Stellen angeboten werden.


Was sind die Voraussetzungen, um Theoretischer Trainer zu werden?

Der Ministerialerlass 180/2010 schreibt vor, dass Lehrkräfte für theoretische Kurse Folgendes bescheinigen müssen:

Lehrtätigkeit in Kursen oder Seminaren zu Mediation, Schlichtung oder alternativer Streitbeilegung bei Berufsverbänden, öffentlichen Stellen oder deren Organen, anerkannten öffentlichen oder privaten Universitäten im In- und Ausland.

In den letzten 5 Jahren mindestens drei wissenschaftliche Beiträge zu Mediation, Schlichtung und/oder alternativer Streitbeilegung in wissenschaftlichen Zeitschriften des Bereichs 12 veröffentlicht zu haben, einschließlich online, gemäß den von ANVUR veröffentlichten Listen.

Verpflichtung zur Teilnahme als Lernender an denselben Einrichtungen an mindestens 16 Stunden Auffrischungskursen über einen Zeitraum von zwei Jahren.


Was sind die Voraussetzungen, um Praxistrainer zu werden?

Das DM 180/2010 verlangt, dass die Lehrenden der Praktika bescheinigen müssen:

Die Lehrtätigkeit in Kursen oder Seminaren zu Mediation, Schlichtung bzw

alternative Streitbeilegung, bei Berufsgenossenschaften, öffentlichen Stellen oder deren Organen,

anerkannte öffentliche oder private Universitäten im In- oder Ausland.


Als Mediator mit beim Justizministerium registrierten Schlichtungsstellen in mindestens drei Schlichtungsverfahren gearbeitet zu haben.

Verpflichtung zur Teilnahme als Lernender an denselben Einrichtungen an mindestens 16 Stunden Auffrischungskursen über einen Zeitraum von zwei Jahren.


Welche Voraussetzungen muss der Wissenschaftliche Verantwortliche mitbringen?

Die Kunst. 16 bis des Gesetzesdekrets 28/2010 verlangt, dass die wissenschaftlichen Leiter bescheinigen müssen:

a) einen Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss haben;

b) in den letzten 5 Jahren mindestens 5 wissenschaftliche Beiträge zur Mediation in wissenschaftlichen Zeitschriften der Klasse A – Bereich 12, auch online, gemäß den von ANVUR veröffentlichten Listen veröffentlicht haben;

c) als Lehrer in den letzten 5 Jahren mindestens 30 Stunden Mediationsausbildung absolviert haben;

d) in den letzten 5 Jahren auf mindestens 5 Konferenzen als Redner zum Thema Mediation aufgetreten sein;

e) über eine nachgewiesene spezifische fachdidaktische Ausbildung verfügen.


Wer ernennt den wissenschaftlichen Verantwortlichen?

Die Schulungsstelle muss außerdem einen wissenschaftlichen Verantwortlichen mit eindeutigem Ruf und Erfahrung auf dem Gebiet der Mediation, Schlichtung oder alternativen Streitbeilegung ernennen, der die Qualität der von der Stelle angebotenen Schulung, die Vollständigkeit, Angemessenheit und Aktualisierung des Schulungskurses gewährleistet angeboten und die auch im Ausland erworbene Kompetenz und Erfahrung der Trainer. Der wissenschaftliche Verantwortliche teilt dem Justizministerium gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets regelmäßig das Ausbildungsprogramm und die Namen der ausgewählten Ausbilder mit 28/2010 gemäß Artikel 16, Absatz

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