Weiterbildungskurs für Ausbilder
Dauer: 18 Stunden
Kursteilnehmer
Der Weiterbildungskurs für Ausbilder richtet sich an Personen, die bereits die Qualifikation zum akkreditierten Ausbilder von Mediationsstellen erworben haben, die beim Justizministerium registriert sind, gemäß Artikel 27 Absätze 1 und 2 des Ministerialdekrets 150/2023.
Kursziele
Ziel des Kurses ist die Bereitstellung von spezialisierten Auffrischungskursen gemäß den geltenden regulatorischen Bestimmungen für alle im Ministerialregister eingetragenen Ausbilder. Die Teilnahme an mindestens 18 Stunden Auffrischungsschulung innerhalb von zwei Jahren ist obligatorisch, um die Qualifikation aufrechtzuerhalten (Artikel 26 und 27 des Ministerialdekrets 150/2023). Die Auffrischungskurse stehen sowohl Ausbildern der Programme für zivile Schlichtung/Mediation als auch allen anderen offen, die ihre berufliche Qualifikation aufrechterhalten möchten.
Kursdauer und -struktur
Der Kurs umfasst insgesamt 18 Stunden und ist in vier Module à 4 Stunden und 30 Minuten unterteilt. Die Module können teils in Präsenz am Hauptsitz der Organisation und teils online per interaktiver Videokonferenz absolviert werden, wobei die Teilnahme ausschließlich synchron erfolgen muss, wie gesetzlich vorgeschrieben. Der gesamte Kurs kann nur dann online abgeschlossen werden, wenn er vollständig synchron und interaktiv ist und den ministeriellen Bestimmungen zu Anwesenheit und aktiver Teilnahme entspricht. Asynchrone oder nicht-interaktive Aktivitäten sind strengstens ausgeschlossen.
Methoden zur Anwesenheitsbescheinigung
- Bei Präsenzveranstaltungen wird die Teilnahme durch Unterzeichnung eines speziellen Ein- und Ausgangsregisters in Anwesenheit von Mitarbeitern der Ausbildungseinrichtung bestätigt.
- Bei Online-Modulen erfolgt die Zertifizierung durch die zeitnahe Überprüfung der An- und Abmeldezeiten sowie die ständige Erreichbarkeit des Teilnehmers auf der Plattform, die vom Trainer und den Mitarbeitern der Organisation bestätigt wird.
Kriterien für die Zulassung zur Abschlussprüfung
Nur diejenigen Studierenden, die gemäß Ministerialerlass 150/2023 mindestens 80 % der Pflichtstunden absolviert haben, werden zur Abschlussprüfung zugelassen, wodurch ein echtes Lernerlebnis gewährleistet wird.
Qualifikationszertifikat
Am Ende des Kurses stellt der Schulungsanbieter den Ausbildern eine Teilnahmebescheinigung aus, die bestätigt, dass sie gemäß Artikel 27 Absatz 1 des Ministerialdekrets 150/2023 einen alle zwei Jahre stattfindenden Auffrischungskurs von mindestens 18 Stunden absolviert haben. Die Bescheinigung wird per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt und ermöglicht es Ihnen, Ihre Registrierung in der Liste der vom Justizministerium akkreditierten Schulungsanbieter aufrechtzuerhalten.
Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr beträgt 320,00 € (mehrwertsteuerfrei). Stornierungen müssen mindestens fünfzehn Tage vor Kursbeginn erfolgen; danach ist keine Rückerstattung mehr möglich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Kurs abzusagen. In diesem Fall werden alle gezahlten Gebühren vollständig zurückerstattet.


