VERMITTLUNGSSTELLE EINGETRAGEN IN NR. 809 DES REGISTERS DER SCHLICHTUNGSSTELLEN UND IN NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

Auffrischungskurs für Trainer

Ziele des Kurses

Ziel des Kurses ist es, den von der geltenden Gesetzgebung vorgeschriebenen Fortbildungs- und Auffrischungskurs für die Ausbilder bereitzustellen, die in der beim Justizministerium geführten Liste eingetragen sind und alle zwei Jahre eine mindestens 16-stündige Ausbildung absolvieren müssen.

Die Auffrischungskurse sind obligatorisch für alle, die bereits Ausbilder der Kurse für Schlichter/Zivilmediatoren sind und über die in Art. 18 Absatz 3 Buchstabe A DM

180/2010 smi


Trainer, die diese Qualifikation erhalten wollen, müssen innerhalb von zwei Jahren mindestens 16 Stunden Auffrischungskurse besuchen.

Den Trainern, die den Kurs besucht haben, wird das Auffrischungszertifikat für Mediationstrainer ausgestellt, das per E-Mail an die im Registrierungsformular angegebene Adresse gesendet wird, wodurch die Registrierung in der Liste der Schulungsorganisationen unter beibehalten werden kann das Justizministerium.


Der Kurs hat eine Gesamtdauer von 20 Stunden.

Auffrischungskurs für Trainer

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