Grundausbildungskurs für Mediatoren mit Schwerpunkt auf internationalen Angelegenheiten, grenzüberschreitenden Streitigkeiten und Verbraucherbeziehungen
Dauer: 10 Stunden
Kursteilnehmer
Der Einführungslehrgang für Expertenmediatoren in internationalen Angelegenheiten, grenzüberschreitenden Streitigkeiten und Verbraucherbeziehungen richtet sich an Zivil- und Handelsmediatoren, die bereits im Mediatorenregister des Justizministeriums eingetragen sind und die in Artikel 25 Absätze 1 und 2 des Ministerialdekrets 150/2023 für die Leitung von Schlichtungsverfahren in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der jeweiligen Behörden (ARERA, AGCOM, ART, ADR Verbraucher) fallen, vorgeschriebene Spezialqualifikation erwerben möchten.
Kursziele
Ziel ist es, hochspezialisierte Fortbildungen anzubieten, die registrierte Mediatoren in die Lage versetzen, internationale, grenzüberschreitende und Verbraucherstreitigkeiten zu bearbeiten und damit die in der geltenden Gesetzgebung festgelegte spezifische Fortbildungsanforderung von mindestens 10 Stunden alle zwei Jahre zu erfüllen.
Kursdauer und -struktur
Der Kurs hat eine Mindestdauer von 10 Stunden und ist in theoretische und praktische Module unterteilt, innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen:
- Die theoretischen Module können sowohl in Präsenz als auch synchron online (per Videokonferenz) absolviert werden, gemäß den ministeriellen Vorgaben zu Anwesenheit und Interaktivität. Bitte beachten Sie, dass maximal drei Viertel des Stundenplans online absolviert werden können; der verbleibende Teil der praktischen Übungen/Laboraktivitäten muss, wie gesetzlich vorgeschrieben, in Präsenz stattfinden.
- Praktische Übungen: Mindestens ein Viertel der Gesamtstunden muss in Präsenz absolviert werden.
- Maximale Teilnehmerzahl: 40 pro Veranstaltung, um effektives Lehren zu fördern und die Anwesenheit zu überwachen.
Abschlussprüfung: Es ist eine Abschlussprüfung erforderlich, die auch online durchgeführt werden kann, sofern eine aktive Teilnahme und die Einhaltung der ministeriellen Vorgaben gewährleistet sind.
Kursinhalte: Die im Rahmen der Ausbildung behandelten theoretischen Module umfassen:
- nationale und supranationale Gesetzgebung zum Verbraucherschutz;
- gerichtliche, außergerichtliche, einvernehmliche und gemeinsame Verbraucherschutzinstrumente;
- Rechte und Schutz bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten.
Qualifikationszertifikat
Am Ende des Programms erhalten Teilnehmer, die die erforderliche Stundenzahl absolviert und die Abschlussprüfung bestanden haben, das Zertifikat „Expertenmediator“ für internationale Angelegenheiten, grenzüberschreitende Streitigkeiten und Verbraucherbeziehungen. Das Zertifikat wird per E-Mail versandt und berechtigt nach Registrierung bei einer akkreditierten Organisation zur formalen Qualifizierung in folgenden Bereichen:
- Obligatorisches Schlichtungsverfahren in Energieangelegenheiten (ARERA).
- Obligatorische Schlichtung im Bereich Telekommunikation und Pay-TV (AGCOM).
- Obligatorische Schlichtung im Transportwesen (ART).
- Die Verwaltung von ADR-Verfahren in Verbraucherangelegenheiten ist auf nationaler und europäischer Ebene anerkannt.
Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr beträgt 180,00 € (mehrwertsteuerfrei). Stornierungen müssen mindestens fünfzehn Tage vor Kursbeginn erfolgen; nach dieser Frist ist keine Rückerstattung mehr möglich. Wird der Kurs vom Veranstalter abgesagt, wird die Gebühr vollständig zurückerstattet.


