Gegenseitigkeitsabkommen

Gegenseitige Vereinbarungen zwischen Mediationsstellen, die gemäß Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe s) getroffen werden und für jede Vereinbarung den Gegenstand, die Dauer und die Kennzeichen der anderen Stellen angeben.


AbcLEX srl

Arbi-Media srl

BS Conciliazioni sas

CNMA Nationale Kammer für Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit

Inframedia srl

Italy Concilia srl

Professional Mediators Rome srl

Medyapro Mediation, Adr Division Progest Servizi srl

Rimedia srl

Die Partnerorganisationen haben freiwillig vereinbart, einander die Nutzung ihrer jeweiligen Strukturen, einschließlich sekundärer Strukturen, ihres Personals und/oder ihrer Mediatoren auch für einzelne Mediationsvorgänge zu gestatten.

Die Organisationen haben gemeinsame Vereinbarungen unterzeichnet, um ihren Nutzern die Nutzung ihrer jeweiligen Haupt- und Nebenstellen sowie gegebenenfalls der in ihren jeweiligen Listen eingetragenen Mediatoren für die Durchführung von Mediationsversuchen in den Gerichtsbezirken, in denen sich die vorgenannten Büros befinden, zu ermöglichen.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die in diesem Abkommen erfassten Strukturen, einschließlich nachgeordneter Strukturen, Mitarbeiter und Mediatoren diejenigen sind, die bereits vom Justizministerium offiziell mitgeteilt und akkreditiert wurden und auf den jeweiligen Websites erscheinen.