Gegenseitigkeitsabkommen
Gegenseitige Vereinbarungen zwischen Mediationsstellen, die gemäß Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe s) getroffen werden und für jede Vereinbarung den Gegenstand, die Dauer und die Kennzeichen der anderen Stellen angeben.
AbcLEX srl
Arbi-Media srl
BS Conciliazioni sas
CNMA Nationale Kammer für Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit
Inframedia srl
Italy Concilia srl
Professional Mediators Rome srl
Medyapro Mediation, Adr Division Progest Servizi srl
Rimedia srl
Die Partnerorganisationen haben freiwillig vereinbart, einander die Nutzung ihrer jeweiligen Strukturen, einschließlich sekundärer Strukturen, ihres Personals und/oder ihrer Mediatoren auch für einzelne Mediationsvorgänge zu gestatten.
Die Organisationen haben gemeinsame Vereinbarungen unterzeichnet, um ihren Nutzern die Nutzung ihrer jeweiligen Haupt- und Nebenstellen sowie gegebenenfalls der in ihren jeweiligen Listen eingetragenen Mediatoren für die Durchführung von Mediationsversuchen in den Gerichtsbezirken, in denen sich die vorgenannten Büros befinden, zu ermöglichen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die in diesem Abkommen erfassten Strukturen, einschließlich nachgeordneter Strukturen, Mitarbeiter und Mediatoren diejenigen sind, die bereits vom Justizministerium offiziell mitgeteilt und akkreditiert wurden und auf den jeweiligen Websites erscheinen.


