Auffrischungskurs für erfahrene Mediatoren in Verbraucherangelegenheiten

Dauer: 4 Stunden

Kursteilnehmer

Der Weiterbildungskurs für Expertenmediatoren in internationalen Angelegenheiten, grenzüberschreitenden Streitigkeiten und Verbraucherbeziehungen richtet sich an Mediatoren, die bereits in diesen Bereichen qualifiziert und ordnungsgemäß beim Justizministerium registriert sind und ihre Qualifikation zur Leitung von Schlichtungsverfahren in den Bereichen, die der Zuständigkeit der Regulierungsbehörden (ARERA, AGCOM, ART) unterliegen, gemäß Artikel 25 Absatz 3 des Ministerialdekrets 150/2023 erneuern und aufrechterhalten möchten, sowie zur Leitung aller in der geltenden Gesetzgebung anerkannten alternativen Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher.


Kursziele

Ziel des Kurses ist es, eine zeitnahe, aktuelle und obligatorische Fachausbildung zu bieten, die darauf abzielt, die alle zwei Jahre stattfindende Auffrischungskurspflicht (mindestens 4 Stunden) zur Aufrechterhaltung der Qualifikation als Sachverständiger Mediator gemäß den ministeriellen Bestimmungen und den erforderlichen Standards zu erfüllen.


Dauer und Durchführungsmethode

Die Gesamtdauer beträgt mindestens 4 Stunden pro zweijährigem Ausbildungszeitraum.

Der Kurs ist in Module mit theoretischen und praktischen Inhalten in folgenden Bereichen gegliedert:

  • nationale und supranationale Verbraucherschutzbestimmungen;
  • gerichtlicher, außergerichtlicher, einvernehmlicher und gleichberechtigter Verbraucherschutz;
  • Rechte und Schutz bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten.

Die Module können entweder in Präsenz oder synchron per audiovisueller Verbindung (interaktive Videokonferenz) gemäß den technischen und pädagogischen Anforderungen des Ministerialdekrets 150/2023 durchgeführt werden. Ein vollständiger Online-Kurs ist nur zulässig, wenn er vollständig synchron und interaktiv ist und eine strenge Anwesenheitskontrolle erfordert. Kurse dürfen nicht asynchron oder nur minimal interaktiv angeboten werden: Die Schulung muss eine tatsächliche Teilnahme und die Nachvollziehbarkeit des Zugriffs gewährleisten. Der Schulungsanbieter bestätigt die tatsächliche Modulteilnahme gemäß Artikel 15 des Ministerialdekrets 150/2023.


Schulungsprojektmanager


Fachkraft mit nachgewiesener Erfahrung in Mediation/ADR und Bildungsplanung, vorzugsweise ein akkreditierter Mediator und/oder Ausbilder, der in der Lage ist, wissenschaftliche Konsistenz, methodische Qualität und die Einhaltung der Anforderungen des Ministerialdekrets 150/2023 zu gewährleisten.


Lehrer


Mediatoren/Trainer mit Fachkenntnissen im Verbraucherrecht, mit einem entsprechenden Hochschulabschluss, praktischer Erfahrung in B2C-ADR-Verfahren und pädagogischen Fähigkeiten (interaktive Lektionen, Fallstudien, Rollenspiele), die den ministeriellen Anforderungen an theoretische und praktische Ausbilder entsprechen.


Tutor


Organisatorische und didaktische Unterstützung im Fernstudium, mit Kenntnissen in Plattformmanagement, Anwesenheitskontrolle, Förderung der Teilnahme, technischer Unterstützung der Studierenden sowie Online-Kommunikation und zwischenmenschlichen Fähigkeiten.


Qualifikationszertifikat

Am Ende des Kurses erhalten die Teilnehmer ein offizielles Zertifikat über die „Weiterbildung als Experte für Mediation in internationalen Angelegenheiten, grenzüberschreitenden Streitigkeiten und Verbraucherbeziehungen“. Das per E-Mail versandte Zertifikat ermöglicht es den Teilnehmern, ihre Qualifikation für folgende Bereiche aufrechtzuerhalten:

  • Obligatorisches Schlichtungsverfahren in den Sektoren Energie, Gas und Wasser (ARERA);
  • Schlichtung in Angelegenheiten der Telefonie, des Internets und des Pay-TV (AGCOM);
  • Schlichtung im Transportwesen (ART);
  • Management aller ADR-Verfahren im Zusammenhang mit Verbraucherangelegenheiten, die durch geltende Gesetzgebung anerkannt sind.


Anmeldegebühr

Die Anmeldegebühr beträgt 90,00 € (mehrwertsteuerfrei).

Stornierungen müssen mindestens fünfzehn Tage vor Kursbeginn mitgeteilt werden; nach Ablauf dieser Frist erfolgt keine Rückerstattung mehr. Im Falle einer Absage durch den Veranstalter wird die Kursgebühr vollständig erstattet.

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