Wie man eine Verbrauchermediation startet
Die Einleitung einer Verbrauchermediation ist sehr einfach, sie dauert nur wenige Minuten und erfordert lediglich die Befolgung dieser einfachen Schritte:
Einführung von Mediation in Verbraucherangelegenheiten
Füllen Sie den Antrag auf Mediation in Verbraucherangelegenheiten vollständig aus und unterschreiben Sie ihn.
1. Wenn Sie eine Verbrauchermediation einleiten möchten, reichen Sie bitte einen vollständig ausgefüllten Antrag ein, der alle Informationen enthält, die zur Identifizierung der Parteien und der Bedingungen des Streitfalls erforderlich sind.
Senden Sie es an die Organisation und fügen Sie eine Kopie der Zahlung der Anlaufkosten gemäß der Entschädigungstabelle und den ADR-Mediationsvorschriften in Verbraucherangelegenheiten auf das Girokonto auf den Namen "Organismo di Conciliazione Concordia et Ius srl" bei IBAN IT 66 V 03069 04630 100000060800 auf eine der folgenden Arten bei:
- per zertifizierter E-Mail an concordiaetius@mypec.eu
- per E-Mail an info@concordiaetius.it
- per Fax an 091.772.5972
- per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse des Schlichtungsgremiums Concordia et Ius srl, Via G. Sciuti 164, 90144 Palermo
- Mit der Einreichung des Mediationsantrags beim eingetragenen Sitz der Organisation oder einer ihrer akkreditierten Niederlassungen können Sie die Einrichtungsgebühr per POS-Terminal oder in bar bezahlen, falls Sie dies nicht bereits per Banküberweisung getan haben.
2. Das Sekretariat wird die entsandte Partei darüber informieren, dass der Antrag auf Einleitung des ADR-Verfahrens eingegangen ist, und ihr den Namen des bestellten Mediators mitteilen. Die entsandte Partei wird aufgefordert, innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zu antworten.
3. Stimmt die eingeladene Partei der Teilnahme zu, sendet sie ihre Annahmeerklärung, zahlt gleichzeitig die in den Gebührentabellen für Verbrauchermediation festgelegten Gebühren und das Verfahren beginnt.
4. Die ADR-Verfahren werden vollständig elektronisch und in vereinfachter Form durchgeführt, und zwar durch einen nicht gleichzeitigen Austausch von Mitteilungen zwischen den Parteien und dem bestellten Schlichter unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und unter Einhaltung der Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Vertraulichkeit.
5. Der Antrag auf Einleitung des ADR-Verfahrens kann von der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl aus einem der folgenden Gründe abgelehnt werden:
a) Der Verbraucher hat nicht versucht, den betreffenden Fachmann zu kontaktieren, um seine Beschwerde zu besprechen, oder zunächst versucht, die Angelegenheit direkt mit dem Fachmann zu klären. b) Die Streitigkeit ist unbegründet oder schikanös. c) Die Streitigkeit wird oder wurde bereits von einer anderen Schlichtungsstelle oder einem Gericht geprüft. d) Der Streitwert liegt unter oder über einem festgelegten Schwellenwert, ohne dass der Zugang des Verbrauchers zur Beschwerdebearbeitung dadurch wesentlich beeinträchtigt wird. e) Der Verbraucher hat den Antrag bei der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl nicht innerhalb einer festgelegten Frist eingereicht, die mindestens ein Jahr ab dem Datum der Einreichung der Beschwerde beim Fachmann betragen darf. f) Die Bearbeitung dieser Art von Streitigkeit würde die effektive Funktionsweise der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl erheblich beeinträchtigen.


