Und was geschieht am Ende?
Wie endet eine Verbrauchermediation?
1. Das ADR-Verfahren endet in folgenden Fällen:
a. für den Fall, dass die eingeladene Partei nicht bereit ist, an dem Verfahren teilzunehmen;
b. Seit der Kontaktaufnahme mit der eingeladenen Partei sind 15 Tage vergangen, ohne dass dem Sekretariat eine Zusage zugegangen ist;
c. wenn eine Partei beschließt, das Verfahren aufzugeben;
d. wenn die in Artikel 5 Absatz 9 dieser Verordnung genannte Frist abgelaufen ist; diese Frist kann verlängert werden.
e. wenn eine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird;
f. wenn die vom Schlichter ausgearbeiteten Lösungsvorschläge an die Parteien übermittelt werden.
2. Jede von den Parteien nach der Vermittlung durch den Mediator oder durch Annahme eines vom Mediator formulierten Schlichtungslösungsvorschlags erzielte und von den Parteien unterzeichnete Schlichtungsvereinbarung hat die Rechtskraft eines Vertrags.
3. Nach Abschluss des ADR-Verfahrens erstellt der Mediator einen Bericht, in dem er das Ergebnis des Verfahrens festhält, und reicht diesen beim Sekretariat ein, das den Parteien eine Kopie zukommen lässt und diese den Verfahrensdokumenten beifügt.
4. Das vom Mediator erstellte Protokoll darf keine Bezugnahme auf Erklärungen der Parteien enthalten, es sei denn, diese verlangen dies gemeinsam.
5. Die Parteien können ihre Meinungen und Bewertungen zum Verfahren äußern, indem sie das ihnen zur Verfügung gestellte Formular ausfüllen und per Post oder E-Mail absenden.
Es beginnt am Ende des Verfahrens und kann jederzeit von der Website der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl heruntergeladen werden.
6. Sämtliche aus der getroffenen Vereinbarung entstehenden Steuerbelastungen werden von den Parteien getragen.


