Es gibt noch einen anderen Weg.
DELEGIERTE MEDIATION
Die Legislative handelte im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung und verfolgte dabei zwei Ziele von sozio-rechtlicher Bedeutung: zum einen die Vereinfachung des Verfahrensaufwands durch ein effektives Instrument zur Reduzierung von Rechtsstreitigkeiten; zum anderen die Förderung einer „Befriedung“ zwischen den Parteien, um zu verhindern, dass der Konflikt, falls er sich in die Länge zieht, in eine erbitterte Opposition ausartet.
In diesem Kontext spielt die zivilrechtliche Mediation, sofern sie von einer qualifizierten, rechtlich anerkannten Organisation mit entsprechend geschultem Fachpersonal durchgeführt wird, eine strategische Rolle im Zivilprozess. Sie dient als ergänzendes Instrument für den Richter, der im Sinne der Verfahrensökonomie eine Mediation anordnen kann, wenn er der Ansicht ist, dass der Konflikt in einem flexibleren Rahmen, frei von starren Verfahrensformalitäten, beigelegt werden kann. So wird der Richter zum wahren „Friedensstifter“, indem er die Mediation als Hilfsmittel seiner Rechtsprechung einsetzt.
Concordia et Ius Srl, die Schlichtungsstelle, ist landesweit aktiv und beschäftigt ein Team hochqualifizierter und erfahrener, vom Justizministerium akkreditierter Mediatoren. Die Schlichtungsstelle arbeitet zudem mit spezialisierten Anwälten zusammen, die als professionelle Mediatoren qualifiziert sind.
Die Organisation beabsichtigt, auf Anordnung des Richters die Durchführung von Schlichtungsversuchen durch delegierte Mediation zu übernehmen. Dementsprechend verpflichtet sie sich, alle von den Anwälten und den Parteien übertragenen Aufträge gemäß ihrer eigenen, vom Justizministerium bereits genehmigten Satzung und mit Unterstützung ihres spezialisierten Verwaltungspersonals anzunehmen und zu bearbeiten.


