TRANSPARENZART. 17 DM 150/2023

Vermittlungsstellen

Transparenzverpflichtungen der Gremien

Artikel 17 des Dekrets Nr. 150 vom 24.10.2023 des Justizministeriums

 

Die Organisation stellt der Öffentlichkeit folgende Informationen zur Verfügung, indem sie diese auf ihrer Website veröffentlicht:

a) die Identifikationsdaten und die Bestellnummer;

b) Kontaktdaten, die Postanschrift des eingetragenen Firmensitzes und etwaiger operativer Niederlassungen, die E-Mail-Adresse und die zertifizierte E-Mail-Adresse;

c) die für die Einreichung von Beschwerden erforderlichen Informationen;

d) die persönlichen Daten und den Lebenslauf des Leiters der Organisation;

e) das Organigramm, aus dem die Funktionen und Verantwortlichkeiten hervorgehen;

f) die Liste der operativen Büros mit ihren Identifikationsdaten und Kontaktdaten;

g) alle gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe t), Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe s) und Artikel 23 Absatz 5 geschlossenen Vereinbarungen, wobei für jede Vereinbarung deren Gegenstand, Dauer und die Kennzeichen der anderen Organe anzugeben sind;

h) jegliche Spezialisierung im Verbraucherrecht und bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten;

i) die Namen und Lebensläufe der in einer der in Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben a), b) und c) genannten Listen aufgeführten Mediatoren;

l) die vom Registerführer genehmigte Verfahrensordnung;

m) der Ethikkodex;

n) die vom Registerführer genehmigte Tabelle der Mediationskosten oder, falls zutreffend, die Tabelle in Anhang A;

o) alle gemäß Artikel 5-quinquies Absatz 4 des Gesetzesdekrets festgelegten Kooperationsprotokolle und -projekte;

p) die zuletzt eingereichte Bilanz oder die zuletzt genehmigte Kapitalflussrechnung;

q) jede Mitgliedschaft in Netzwerken von Organisationen, die die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten erleichtern;

r) die Sprachen, in denen Anträge bei der Behörde eingereicht werden können und die im Verfahren verwendet werden können (Italienisch und Englisch).