VERMITTLUNGSSTELLE EINGETRAGEN IN NR. 809 DES REGISTERS DER SCHLICHTUNGSSTELLEN UND IN NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

Wenn Sie Verbraucher sind

Definition der Mediation in Konsumsachen

Verbraucherschlichtung ist ein Streitbeilegungsverfahren, das zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden im Anschluss an einen Vertrag über Waren und Dienstleistungen stattfindet.

    Bei Problemen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung, unabhängig davon, ob es online oder direkt in einem Geschäft gekauft wurde, kann der Verbraucher auf außergerichtliche Streitbeilegungsmethoden zurückgreifen (sog. „Alternative Streitbeilegung“). oder „ADR“) durch Artikel geregelt 141 bis 141 des Verbrauchergesetzbuchs. Wenn das Problem ein online gekauftes Produkt oder eine online gekaufte Dienstleistung betrifft, können Verbraucher eine Beschwerde über die von der Europäischen Kommission verwaltete ODR-Plattform einreichen. Wenn die Ware oder Dienstleistung im Ausland gekauft wurde, in der Europäischen Union, In Norwegen oder Island kann sich der Verbraucher bei Problemen an das Europäische Verbraucherzentrum (ECC-Net) wenden.

Verbraucher und Unternehmen haben somit die Möglichkeit, nationale oder grenzüberschreitende Streitigkeiten in Bezug auf Kaufverträge oder die Erbringung von Dienstleistungen durch ein außergerichtliches Verfahren beizulegen, das von einer Schlichtungsstelle geleitet wird, deren Arbeit von einer zuständigen Behörde überwacht wird.

Die Streitigkeiten, bei denen ein Schlichtungsversuch in Verbraucherangelegenheiten bei einer zugelassenen Stelle durchgeführt werden muss, sind:

    Streitigkeiten in Bezug auf die Lieferung und Verträge von Strom Streitigkeiten in Bezug auf die Lieferung und Verträge von Gas zum Heizen und zum Kochen Streitigkeiten in Bezug auf die Lieferung und Verträge von Wasser und Wasserdienstleistungen Streitigkeiten in Bezug auf die Lieferung und Verträge von Mobil- und Festnetztelefondiensten Streitigkeiten in Bezug auf die Erbringung von und Verträgen über Telekommunikationsdienste Streitigkeiten in Bezug auf die Bereitstellung von Internetverbindungsdiensten und -verträgen Streitigkeiten in Bezug auf Pay-TV-Verträge Streitigkeiten in Bezug auf die Erbringung und Verträge von Postdiensten Streitigkeiten zwischen Wirtschaftsbeteiligten, die Netze, Infrastrukturen und Transportdienste verwalten und Benutzer oder Verbraucher

Schlichtungsstellen in Verbraucherangelegenheiten

ADR-Verfahren werden von eigens eingerichteten Stellen aus dem Verbraucherbereich (sog. ADR-Stellen) geführt. AS-Stellen sind definiert als „jede dauerhaft eingerichtete Stelle, unabhängig von ihrer Bezeichnung, die die Beilegung einer Streitigkeit durch ein AS-Verfahren anbietet und in der von der zuständigen Behörde erstellten Liste eingetragen ist“ (Art. 141, Absatz 1 , Buchstabe h).

Die Pflichten, Befugnisse und Anforderungen der Schlichtungsstellen richten sich nach Art. 141-bis des Verbrauchergesetzes. Zum Zwecke der Eintragung in die von den zuständigen Behörden erstellte Liste müssen die AS-Stellen eine Reihe von Informationen gemäß Art. 141-novies.

Die Registrierungsverfahren und die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Stabilität, Effizienz, Unparteilichkeit und der tendenziell geringen Belastung des Dienstes für den Verbraucher werden von jeder zuständigen Behörde geregelt (Art. 141-decies).

So wählen Sie die ADR-Stelle aus

Die Wahl der ADR-Stelle, die kontaktiert werden soll, richtet sich nach der Art der zu lösenden Streitigkeit.

Dabei lassen sich drei Szenarien unterscheiden:


1. Die Streitigkeit entsteht in Bezug auf ein Produkt oder eine Dienstleistung, die in einen regulierten Sektor fällt.

2. Der Streitfall entsteht in Bezug auf ein online gekauftes Produkt oder eine Dienstleistung.

3. die Streitigkeit im Zusammenhang mit einem im Ausland gekauften Produkt oder einer Dienstleistung entsteht,

in der Europäischen Union, Norwegen oder Island.


Wenn das Problem ein Produkt oder eine Dienstleistung betrifft, die in einen regulierten Sektor fällt, kann sich der Verbraucher an die zuständige Behörde für den Referenzsektor wenden.

Aufgrund der Möglichkeit nach Art. 18 der ADR-Richtlinie hat sich der italienische Staat dafür entschieden, mehr als eine zuständige Behörde basierend auf dem Referenzsektor zu benennen.

Die zuständigen Behörden gem. 141-octies lauten wie folgt:

    Das Justizministerium zusammen mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung unter Bezugnahme auf das Register der Schlichtungsstellen in Verbraucherangelegenheiten gemäß Art. 16, Absätze 2 und 4 des Gesetzesdekrets vom 4. März 2010 n. 28. Das Justizministerium zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaftsentwicklung unter Bezugnahme auf das Register der Schlichtungsstellen in Verbraucherangelegenheiten gemäß Art. 16, Absätze 2 und 4 des Gesetzesdekrets vom 4. März 2010 n. 28; Die National Commission for Companies and the Stock Exchange (CONSOB) durch den Arbitrator for Financial Disputes (ACF); Die Bank von Italien durch den Financial Banking Arbitrator (ABF); Die Regulierungsbehörde für Energia Reti and Environment (ARERA); The Garantiebehörde für Kommunikationsgarantien (AGCOM); das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung in Bezug auf gemeinsame Verhandlungen gemäß Art. 141-ter in Bezug auf nicht regulierte Sektoren, für die die jeweiligen unabhängigen Regulierungsbehörden keine spezifischen Bestimmungen anwenden oder erlassen, sowie in Bezug auf die von den Handelskammern eingerichteten Schlichtungsstellen ART - Transport Regulation Authority für die Verwaltung des Zwangsschlichtungsverfahrens zwischen den Wirtschaftsteilnehmern, die Verkehrsnetze, -infrastrukturen und -dienste verwalten, und den Nutzern oder Verbrauchern gemäß Artikel 10 des Gesetzes vom 5. August 2022, Nr. 118, bei

Akkreditierte Schlichtungsstellen.

Eine Liste der AS-Stellen wird in jeder zuständigen Behörde per Dekret oder durch interne Maßnahmen erstellt. Jede zuständige Behörde sorgt für die Registrierung, Suspendierung und Löschung der Mitglieder und überwacht die Liste sowie die einzelnen registrierten AS-Stellen im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen des Verbrauchergesetzbuchs.


Jede zuständige Behörde meldet jede Aktualisierung dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, das wiederum die Liste der jeweiligen zuständigen Behörden an die Europäische Kommission übermittelt. Die Liste und Aktualisierungen werden der Europäischen Kommission vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung als „einheitliche Anlaufstelle“ übermittelt.

Unsere Organisation

Die Schlichtungsstelle in Verbrauchersachen der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl – die sich in der Akkreditierung bei den zuständigen Behörden befindet – bietet die Möglichkeit, Streitigkeiten kommerzieller Art zwischen Unternehmern und Verbrauchern, insbesondere auch aus solchen, zu schlichten

Internet und elektronischer Handel, ohne Einschränkung hinsichtlich der Nationalität der Parteien.

Die Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl verfügt über sachverständige Schlichter im Bereich Verbraucher, die in das entsprechende Register des Justizministeriums aufgenommen wurden und eine spezielle Ausbildung im Bereich Verbraucher erworben haben und aufrechterhalten müssen, um tätig zu werden, indem sie den entsprechenden Spezialisten besuchen Ausbildungen in diesem Bereich, die sie zu folgenden Tätigkeiten befähigen:

    Führung obligatorischer Schlichtungsverfahren in Energieangelegenheiten (Strom und Gas) und freiwilliger Schlichtungsverfahren im Bereich Wasser mit von der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) akkreditierten Schlichtungsstellen Führung obligatorischer Schlichtungsverfahren im Bereich Telefonie , Internet und Pay-TV bei den von der AGCOM-Kommunikationsbehörde akkreditierten Schlichtungsstellen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Wirtschaftsteilnehmern, die Verkehrsnetze, -infrastrukturen und -dienste verwalten, und Nutzern oder Verbrauchern gemäß Artikel 10 des Gesetzes vom 5. August 2022, N. 118 der KUNST.

Die Einstufung des Verbrauchercharakters der Streitigkeit und ihr Wert wird von der Partei angegeben, die den Antrag stellt. Für ADR-Verfahren, die ausdrücklich gesetzlich geregelt sind, gilt dies

Verordnung gilt als kompatibel.

Die in diesem Artikel geregelten ADR-Verfahren fallen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzesdekrets 28/2010.

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