Mediation in Verbraucherangelegenheiten

ADR-Gremium, Sonderabteilung Nr. 5

Definition der Mediation in Verbraucherangelegenheiten

Bei der Verbrauchermediation handelt es sich um ein Streitbeilegungsverfahren, das zwischen einem Verbraucher und einem Fachmann im Anschluss an einen Vertrag über Waren und Dienstleistungen stattfindet.

  • Im Falle von Problemen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung, unabhängig davon, ob der Kauf online oder direkt in einem Geschäft erfolgte, kann der Verbraucher auf außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren (sogenannte „Alternative Streitbeilegung“ oder „ASB“) zurückgreifen, die in den Artikeln 141 bis 141 des französischen Verbraucherschutzgesetzes geregelt sind.
  • Wenn es sich bei dem Problem um ein online gekauftes Produkt oder eine Dienstleistung handelt, können Verbraucher eine Beschwerde über die von der Europäischen Kommission verwaltete ODR-Plattform einreichen.
  • Wurde die Ware oder Dienstleistung im Ausland, in der Europäischen Union, in Norwegen oder in Island erworben, kann sich der Verbraucher im Problemfall an das Europäische Verbraucherzentrum (ECC-Net) wenden.

Verbraucher und Unternehmen haben somit die Möglichkeit, inländische oder grenzüberschreitende Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf- oder Dienstleistungsverträgen durch ein außergerichtliches Verfahren beizulegen, das von einer ADR-Stelle verwaltet und von einer zuständigen Behörde beaufsichtigt wird.

Folgende Streitigkeiten müssen zwingend bei einer akkreditierten Verbraucherschlichtungsstelle angestrebt werden:

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung und Verträgen über Elektrizität
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung und den Verträgen über Gas für Heiz- und Kochzwecke
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung und den Verträgen über Wasser und Wasserdienstleistungen
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung und den Verträgen über Mobilfunk- und Festnetztelefonie
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung und den Verträgen über Telekommunikationsdienste
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Internetverbindungsdiensten und Verträgen
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Pay-TV-Verträgen
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung und den Verträgen über Postdienstleistungen
  • Streitigkeiten zwischen Wirtschaftsakteuren, die Verkehrsnetze, Infrastrukturen und Dienstleistungen verwalten, und Nutzern oder Verbrauchern

ADR-Stellen in Verbraucherangelegenheiten

Die Verfahren der alternativen Streitbeilegung (ADR) werden von speziell eingerichteten Stellen im Verbraucherbereich (sogenannten ADR-Stellen) verwaltet. ADR-Stellen sind definiert als „jede Einrichtung, unabhängig von ihrem Namen, die dauerhaft eingerichtet ist, die Streitbeilegung durch ein ADR-Verfahren anbietet und in dem von der zuständigen Behörde geführten Register eingetragen ist“ (Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe h).

Die Pflichten, Befugnisse und Anforderungen an ADR-Stellen sind in Artikel 141-bis des französischen Verbraucherschutzgesetzes geregelt. Zur Registrierung bei den zuständigen Behörden müssen ADR-Stellen gemäß Artikel 141-novies verschiedene Angaben machen.

Die Registrierungsverfahren und die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an Stabilität, Effizienz, Unparteilichkeit und im Wesentlichen kostengünstige Dienstleistung für den Verbraucher werden von jeder zuständigen Behörde geregelt (Artikel 141-decies).

Wie man die ADR-Stelle auswählt

Die Wahl der ADR-Stelle erfolgt auf der Grundlage der Art der zu lösenden Streitigkeit.

In diesem Zusammenhang lassen sich drei Szenarien unterscheiden:


1. Der Streitfall entsteht im Zusammenhang mit einem Produkt oder einer Dienstleistung, die in einen regulierten Sektor fällt.

2. Die Streitigkeit entsteht im Zusammenhang mit einem online gekauften Produkt oder einer online gekauften Dienstleistung.

3. Der Streitfall betrifft ein Produkt oder eine Dienstleistung, die im Ausland erworben wurde.

in der Europäischen Union, Norwegen oder Island.


Wenn es sich bei dem Problem um ein Produkt oder eine Dienstleistung handelt, die in einen regulierten Sektor fällt, kann sich der Verbraucher an die für den betreffenden Sektor zuständige Behörde wenden.

Auf Grundlage der in Artikel 18 der ADR-Richtlinie vorgesehenen Option hat der italienische Staat beschlossen, mehr als eine zuständige Behörde auf der Grundlage des jeweiligen Sektors zu benennen.

Die gemäß Artikel 141-octies zuständigen Behörden sind folgende:

  • Das Justizministerium zusammen mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung in Bezug auf die
  • Verzeichnis der Mediationsstellen für Verbraucherangelegenheiten gemäß Artikel 16 Absätze 2 und 4 des Gesetzesdekrets Nr. 28 vom 4. März 2010.
  • Das Justizministerium zusammen mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung in Bezug auf die
  • Verzeichnis der Schlichtungsstellen für Verbraucherangelegenheiten gemäß Artikel 16 Absätze 2 und 4 des Gesetzesdekrets Nr. 28 vom 4. März 2010;
  • Die Nationale Kommission für Unternehmen und Börsen (CONSOB) über den Schiedsrichter für Finanzstreitigkeiten (ACF);
  • Die italienische Zentralbank über den Bank- und Finanzschiedsgerichtshof (ABF);
  • Die Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA);
  • Die italienische Kommunikationsregulierungsbehörde (AGCOM);
  • Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, unter Bezugnahme auf die in Artikel 141-ter genannten gemeinsamen Verhandlungen über unregulierte Sektoren, für die die zuständigen unabhängigen Regulierungsbehörden keine spezifischen Bestimmungen anwenden oder erlassen, sowie unter Bezugnahme auf die von den Handelskammern eingerichteten Schlichtungsstellen.
  • ART – Transportregulierungsbehörde für die Durchführung obligatorischer Schlichtungsverfahren zwischen Wirtschaftsakteuren, die Verkehrsnetze, -infrastrukturen und -dienstleistungen betreiben, und Nutzern oder Verbrauchern gemäß Artikel 10 des Gesetzes Nr. 118 vom 5. August 2022

Akkreditierte Schlichtungsstellen.

Jede zuständige Behörde erstellt per Verordnung oder internen Bestimmungen eine Liste der ADR-Stellen. Sie registriert, suspendiert und entfernt Mitglieder und überwacht die Liste sowie die einzelnen registrierten ADR-Stellen auf Einhaltung der Anforderungen des Verbraucherschutzgesetzes.


Jede zuständige Behörde benachrichtigt das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung über etwaige Aktualisierungen, welches wiederum die Liste seiner jeweiligen zuständigen Behörden an die Europäische Kommission weiterleitet. Die Liste und die Aktualisierungen werden vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung als zentrale Anlaufstelle an die Europäische Kommission übermittelt.

Unsere Organisation

Der Verbraucher-ADR-Service der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl bietet die Möglichkeit, Handelsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern beizulegen, insbesondere solche, die aus dem Internet und dem E-Commerce entstehen, unabhängig von der Nationalität der Parteien.

Die Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl verfügt über qualifizierte Verbrauchermediatoren, die im entsprechenden Register des Justizministeriums eingetragen sind. Um tätig sein zu dürfen, haben diese Mediatoren eine spezifische Verbraucherschulung absolviert und müssen diese durch die Teilnahme an relevanten Fachschulungen aufrechterhalten. Dadurch sind sie befähigt, folgende Tätigkeiten auszuüben:

  • Management der obligatorischen Schlichtungsverfahren für Energie (Strom und Gas) und der freiwilligen Schlichtungsverfahren für das Wassersystem durch Schlichtungsstellen, die von der italienischen Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) akkreditiert sind.
  • Management obligatorischer Schlichtungsverfahren in Bezug auf Telefonie, Internet und Pay-TV bei von der Kommunikationsregulierungsbehörde (AGCOM) akkreditierten Schlichtungsstellen.
  • Regelung von Streitigkeiten zwischen Wirtschaftsakteuren, die Verkehrsnetze, Infrastrukturen und Dienstleistungen betreiben, und Nutzern oder Verbrauchern gemäß Artikel 10 des Gesetzes Nr. 118 vom 5. August 2022.

Die Einstufung des Streitfalls als Verbraucherstreitigkeit und sein Streitwert werden von der antragstellenden Partei angegeben. Bei ADR-Verfahren, die ausdrücklich durch gesetzliche Bestimmungen geregelt sind, gilt Folgendes:

Die Verordnung findet Anwendung, soweit sie mit anderen Bestimmungen vereinbar ist.

Die in diesem Artikel geregelten ADR-Verfahren fallen nicht unter das Gesetzesdekret 28/2010.

Einführung von Mediation in Verbraucherangelegenheiten

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