Wohnungseigentumsmediation: Konflikte in Ihrer Eigentumswohnung lösen
Unter der Leitung und Koordination von Rechtsanwältin Rosario Dolce
Was ist Wohnungseigentumsmediation und wann ist sie notwendig?
Bei der Wohnungseigentumsmediation handelt es sich um ein vom Gesetz vorgeschriebenes, begleitetes Treffen, das dazu dient, Streitigkeiten im Wohnungseigentumsbereich außergerichtlich beizulegen. Grundlage hierfür sind das Gesetzesdekret 28/2010 und die Reformbestimmungen (die sogenannte „Cartabia“).
Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens ist dies bei allen wichtigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnungseigentum erforderlich: beispielsweise bei Beschlüssen der Eigentümerversammlung, der Aufteilung der Kosten, außerordentlichen Bauarbeiten, der Nutzung von Gemeinschaftsflächen, Lärm- und Emissionsfragen.
Wer kann es benutzen?
- Verwalter von Eigentumswohnungen
- Einzelne Eigentumswohnungen oder Wohnanlagen
- Eigentümer, Mieter, Nießbraucher und andere am Wohnungseigentum beteiligte Parteien
Alle Parteien können mit Unterstützung ihrer jeweiligen Anwälte teilnehmen, wie es die Gesetzgebung zur obligatorischen Mediation vorsieht.
Warum Concordia et Ius wählen?
Der Mediationsdienst für Wohnungseigentümergemeinschaften wird von Rosario Dolce geleitet und koordiniert, einer Anwältin und Mediatorin mit langjähriger Erfahrung, Journalistin und Autorin für Il Sole 24 Ore sowie Dozentin und wissenschaftliche Leiterin im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung für Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie können auf ein Team sorgfältig ausgewählter Spezialisten und die Garantie von Transparenz, Unparteilichkeit und kontinuierlicher Weiterbildung durch unsere vom Justizministerium akkreditierte Organisation zählen.
Entdecken Sie unser Team von Trainern und Mediatoren
Wie funktioniert das in der Praxis?
- Antrag auf Mediation: Wer das Verfahren einleitet, füllt das Mediationsformular (auch online verfügbar) aus und gibt darin die Parteien, die Eigentumswohnanlage, den Streitgegenstand und den ungefähren Streitwert an.
- Ankündigung der ersten Sitzung: Das Sekretariat benachrichtigt die Parteien über den Termin der ersten Sitzung, die innerhalb des festgelegten Zeitraums, in der Regel zwischen 20 und 40 Tagen nach dem Datum der Einreichung, stattfinden wird.
- Treffen mit dem Mediator: Der unparteiische und unabhängige Mediator hört den Parteien zu, erläutert das Verfahren und hilft ihnen, gemeinsame Lösungen zu finden, die mit den Regeln der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Gesetz vereinbar sind.
- Ergebnis der Mediation
- Wird eine Einigung erzielt, wird ein Bericht erstellt, der gegebenenfalls auch die Vereinbarung selbst enthält. Dieser Bericht wird von den Parteien und ihren Anwälten unterzeichnet und kann als rechtsverbindlicher Titel dienen.
- Wenn keine Einigung erzielt wird oder eine Partei nicht vergleichbar ist, erstellt der Mediator einen Bericht, der gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte ermöglicht.
Persönlich und online
Die Mediation kann persönlich vor Ort oder, sofern zulässig, per Videokonferenz durchgeführt werden, wobei die Parteien und ihre Anwälte aus der Ferne zugeschaltet sind. Dabei werden die Identifizierung, die Vertraulichkeit und die rechtzeitige Zustellung des Protokolls gewährleistet.
Die wichtigsten Vorteile für Verwalter und Wohnungseigentümer
- Schnelle Konfliktlösung (maximale Dauer von 6 Monaten, verlängerbar nur in den dafür vorgesehenen Fällen);
- Sichere und niedrige Kosten, kein Risiko, zur Kostenzahlung verurteilt zu werden;
- Absolute Vertraulichkeit und maximale Autonomie der Parteien;
- Steuergutschrift für Mediations- und Rechtsberatungskosten;
- Maßgeschneiderte und innovative Lösungen für jeden Wohnkomplex.
- Eine Vereinbarung mit dem Wert eines rechtskräftigen Titels, vergleichbar mit einem Urteil, sofern sie von den Parteien und ihren Anwälten unterzeichnet wird.
Unsere Fachbeiträge
Wir greifen auf die Erfahrung national anerkannter Fachleute zurück, die regelmäßig Einblicke in die aktuellsten Themen des Wohnungseigentumsrechts geben:
- Wohnungseigentumsmediation nach der Cartabia-Reform: Innovationen und Chancen;
- Steuerliche Vorteile und Steuergutschriften für Eigentumswohnungen;
- Im Rahmen der Mediation entstanden praktische Fallbeispiele und innovative Lösungen;
- Fernmediation und Sicherheit bei der Verwaltung digitaler Dokumente.
Wohnungseigentumsmediation: Anwältin Rosario Dolce antwortet.


