Schulungskurs für Justizverwalter

Seite aktualisiert am 4. Februar 2025

An wen richtet es sich?

Ziel des Kurses ist es, allen Fachleuten, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern, die seit mindestens drei Jahren in ihren jeweiligen Berufsregistern eingetragen sind und die berufliche Weiterentwicklung und Ausbildung von Justizverwaltern sicherstellen möchten, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine fortgeschrittene und Auffrischungsschulung zu bieten.


Kursprogramm

1. Beschlagnahme im italienischen Rechtssystem – 2. Arten der Beschlagnahme in der Strafprozessordnung – 3. Beweissicherung – 4. Sicherungsbeschlagnahme – 5. Präventive Beschlagnahme – 6. Beschlagnahmen und Sondergesetze – „erweiterte“ und präventive Einziehung – 7. Präventive Beschlagnahme gemäß Art. 12-sexies des Gesetzesdekrets Nr. 306/1992, umgewandelt in Gesetz Nr. 356/92 – 8. Präventive Beschlagnahme gemäß Gesetzesdekret Nr. 159 vom 6. September 2011, dem sogenannten „Anti-Mafia-Kodex“ – 9. Die Rolle des gerichtlich bestellten Verwalters – 10. Das Register der gerichtlich bestellten Verwalter


Wer sind die Justizverwalter?

Justizverwalter sind Personen, die von der Justizbehörde ernannt werden, um Vermögenswerte zu sichern und zu verwalten, die gemäß Art. 35 des Gesetzesdekrets 159/2011, Art. 104-bis des Gesetzesdekrets 181/2011 und Art.

271/1989 sowie alle anderen Rechtsvorschriften, die sich ausdrücklich darauf beziehen. Das Register wird vom Justizministerium, dem Verantwortlichen für die Datenverarbeitung, geführt und ist in zwei Bereiche unterteilt: den allgemeinen Bereich und den Bereich für Sachverständige im Bereich Unternehmensführung, für den ebenfalls eine Eintragung im allgemeinen Bereich des Registers erforderlich ist. Die Eintragung in das Register der gerichtlich bestellten Verwalter ist möglich für diejenigen, die seit mindestens fünf Jahren im Berufsregister der Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte eingetragen sind und die Tätigkeit der Verwahrung, Verwaltung und Sicherung beschlagnahmter Vermögenswerte tatsächlich ausgeübt haben.


Schulungsverpflichtungen

Justizbeamte, die diese Qualifikation aufrechterhalten möchten, müssen dem Justizministerium eine Erklärung über den erfolgreichen Abschluss der postgradualen Weiterbildungskurse der zweiten Stufe in Unternehmensführung oder Krisenmanagement gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 14/2010 und insbesondere der Kurse gemäß Artikel 3 Absatz 8 des Dekrets Nr. 509 des Ministeriums für Universitäten und wissenschaftliche und technologische Forschung vom 3. November 1999 („Verordnung über die Lehrautonomie der Universitäten“) in der jeweils geltenden Fassung vorlegen. Sie müssen innerhalb von zwei Jahren einen mindestens 16-stündigen Auffrischungskurs absolvieren.


Verweisgesetzgebung

Gesetzesdekret 14/2010 - Einrichtung des Registers der Justizverwalter - Kriterien und Verfahren für die Eintragung in das Register der Verwalter.

Ministerialerlass Nr. 160/2013 - Verordnung über die Eintragung in das Register der Justizverwalter.

Ministerialerlass vom 26. Januar 2016 - Verfahren zur Führung und zum Zugriff auf das Register der Direktoren.


Justizverwalter, die an dem Kurs teilnehmen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung für den postgradualen Weiterbildungskurs in Corporate Governance oder Krisenmanagement. Diese Bescheinigung wird per E-Mail an die im Anmeldeformular angegebene Adresse versandt. Sie ermöglicht die fortlaufende Eintragung im Register der Justizverwalter des Justizministeriums.


Der Kurs hat eine Gesamtdauer von 20 Stunden.

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