Gegenseitigkeitsvereinbarungen
Seite aktualisiert am 22.10.2024
Gegenseitige Vereinbarungen zwischen Vermittlungsstellen gemäß Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe s), wobei für jede Vereinbarung der Gegenstand, die Dauer und die identifizierenden Elemente der anderen Stellen angegeben werden müssen.
AbcLEX srl
Arbi-Media srl
CNMA National Chamber for Mediation and Arbitration
Inframedia srl
Italia Concilia srl
Professionelle Mediatoren Rom srl
Medyapro Mediation, Adr Division Progest Servizi srl
Rimedia srl
Die Partnerorganisationen haben sich gegenseitig bereit erklärt, ihre jeweiligen Strukturen, einschließlich sekundärer Strukturen, Mitarbeiter und/oder Mediatoren auch für individuelle Mediationsgeschäfte in Anspruch zu nehmen.
Die Gremien haben gemeinsame Vereinbarungen unterzeichnet, um ihren Nutzern die Nutzung ihrer jeweiligen Haupt- und Nebenbüros und möglicherweise der in den jeweiligen Listen eingetragenen Mediatoren für die Durchführung von Mediationsversuchen zu ermöglichen, die in den Gerichtsbezirken durchgeführt werden sollen, in denen sich die genannten Standorte befinden .
Abschließend wird klargestellt, dass die von dieser Vereinbarung erfassten Strukturen, einschließlich sekundärer Strukturen, das Personal und die Mediatoren diejenigen sind, die bereits offiziell vom Justizministerium mitgeteilt und akkreditiert wurden und auf den jeweiligen Websites aufgeführt sind.