VERMITTLUNGSSTELLE EINGETRAGEN IN NR. 809 DES REGISTERS DER SCHLICHTUNGSSTELLEN UND IN NR. 427 DER LISTE DER VOM JUSTIZMINISTERIUM AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

Werden Sie Partner und eröffnen Sie ein Büro in Ihrer Stadt

Werden Sie Manager Ihres lokalen Büros

Die Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl fördert die Entwicklung der Partnerschaft mit der Ansammlung, im Modus von "Partner" der Fachleute und verwandten Büros, die diese strategischen Ziele teilen möchten.


Berufstätige, die glauben, über die erforderlichen fachlichen, ausbildungsbezogenen und strukturellen Voraussetzungen zu verfügen, können ihre Mitgliedschaft beantragen. Der Antrag auf Aufnahme als Angegliederter wird vom Leiter der Einrichtung geprüft, der das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen (Lebenslauf, Tätigkeiten, Spezialisierungen, 50-Stunden-Befähigungskurs, obligatorischer 18-Stunden-Auffrischungskurs, sonstige Fachausbildung) prüft ) und die Struktur der jeweiligen Zentrale (Lage, Organisation, Möglichkeit, ein Sekretariat/Empfang für Front-Office-Funktionen anzubieten).


Partner mit diesen Merkmalen können Leiter lokaler Schlichtungsbüros der Schlichtungsstelle Concordia et Ius srl werden, wo die von der Schlichtungsstelle verwalteten Schlichtungsverfahren in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret stattfinden 28/2010, des DM 180/2010, der Geschäftsordnung und des Ethikkodex. Daher wird mindestens ein Vertreter des angeschlossenen Büros, der über die fachlichen und Ausbildungsvoraussetzungen verfügt, im Vermittlerregister der Organisation eingetragen und beim Justizministerium akkreditiert.


Aufgrund dieser Zugehörigkeit können die im Register der Mediatoren eingetragenen angeschlossenen Unternehmen gemäß der Satzung der Stelle nach den erforderlichen Coaching- und Tutoring-Erfahrungen und unbeschadet von Fällen von Unvereinbarkeit und/oder Interessenkonflikten nach geografischer Nähe benannt werden, fachliche Kompetenz und Erfahrung als Mediatoren in den von der Stelle verwalteten Mediationsverfahren.


Die Mitgliedsorganisationen können gemeinsam mit dem Gremium die Aktivierung vereinbarter Initiativen im Referenzgebiet sowohl zur Information als auch zur Förderung ihres lokalen Schlichtungsbüros sowie zur Geschäftsentwicklung beantragen, vorbehaltlich der Unterzeichnung von Absichtserklärungen durch das Gremium , Konventionen, Partnerschaftsvereinbarungen mit öffentlichen und privaten Institutionen, Handelsverbänden, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen, die, sofern autorisiert, die Marke der Organisation und die damit verbundene wissenschaftliche Unterstützung verwenden, ius.it mit der Anwesenheit von Vertretern der Organisation vor Ort und/oder per Video Konferenz.

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